Barrierefrei

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

badraum

eine Marke der Haustechnik Hoffmann GmbH
Fischbach 13, 94143 Grainet

USt-ID: DE 296 990 282 · HRB 9197 Handelsregister B Passau

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Haustechnik Hoffmann GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Badsanierungen, Umbauten und sonstigen handwerklichen Leistungen im Bereich Sanitär, Heizung, Fliesen und angrenzenden Gewerken.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar (invitatio ad offerendum), sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 6 Wochen ab Angebotsdatum freibleibend. Bei schriftlicher Auftragserteilung innerhalb dieser Frist verlängert sich die Bindung des Auftragnehmers an die angebotenen Konditionen auf weitere 6 Monate.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Ausführung zustande.

Angebote stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Vor-Ort-Besichtigung und Bestandsaufnahme, sofern eine solche zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht erfolgt ist. Ergeben sich bei einer nachträglichen Besichtigung wesentliche Abweichungen vom angenommenen Bestand, ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Anpassung des Angebots berechtigt.

Sämtliche im Angebot genannten Maße, Flächen und Mengenangaben, die nicht auf einer verbindlichen Vor-Ort-Vermessung beruhen, basieren auf einer Planungsannahme. Eine verbindliche Maßprüfung erfolgt bauseits vor Ausführungsbeginn. Ergeben sich hieraus Abweichungen von mehr als ±10 % gegenüber der Kalkulationsgrundlage oder technische Erfordernisse, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung oder den Preis entsprechend anzupassen; Anpassungen werden vor Umsetzung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp mit ausdrücklicher Bestätigung, Schriftform).

§ 3 Leistungsumfang, Pauschalpreise, Zusatzleistungen

Sofern das Angebot als Pauschalangebot gekennzeichnet ist, gilt der genannte Preis als Festpreis für die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Abgerechnet, installiert und verbaut werden ausschließlich die im Angebot aufgeführten Positionen.

Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich beschrieben sind – insbesondere Zusatz-, Mehr- oder Sonderleistungen, Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sowie Leistungen, die sich erst nach Rückbau, Öffnung von Wänden/Böden oder ähnlichen Freilegungsarbeiten als notwendig herausstellen – werden nur nach vorheriger Abstimmung und gesonderter schriftlicher Beauftragung (Nachtrag) ausgeführt und berechnet.

Nicht Bestandteil des Angebots sind insbesondere, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart:
Strangänderungen und Arbeiten außerhalb des unmittelbaren Leistungsbereichs

Ein besonderer Bodenaufbau, der nach dem Rückbau bestehender Einbauten (z. B. Badewanne, Duschwanne, Podest) erforderlich wird

Beseitigung verdeckter oder unvorhersehbarer baulicher Mängel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bestandsleitungen in mangelhaftem oder nicht den aktuellen technischen Anforderungen entsprechendem Zustand, deren Instandsetzung über eine reine Anpassung hinausgeht

Schadstofffunde (z. B. Asbest), deren Beseitigung besonderen gesetzlichen Vorschriften unterliegt

Die finale technische Ausführbarkeit einer geplanten Duschlösung, insbesondere hinsichtlich Einbautiefe, Leitungsführung und erreichbarer Einstiegshöhe, kann abschließend erst nach vollständigem Rückbau des Bestandsbades beurteilt werden. Ein ebenerdiger Zugang zum Duschbereich wird daher nicht garantiert. Ergeben sich nach dem Rückbau Abweichungen, werden die technisch möglichen Lösungsoptionen vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und gegebenenfalls gesondert angeboten.

Badmöbel und Sonderartikel, die eigens für den Auftrag bestellt bzw. angefertigt werden, sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

Das Angebot erfolgt vorbehaltlich etwaiger Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler. Bei offensichtlichen Irrtümern ist der Auftragnehmer zur Korrektur berechtigt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis gekennzeichnet.

Die konkrete Zahlungsstaffel (Abschlagszahlungen nach Baufortschritt) wird im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag gesondert vereinbart. Bei größeren Bauvorhaben oder mehrmonatiger Bauzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist die Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die Ausführung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzustellen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Liegen zwischen Angebotserstellung bzw. Auftragsbestätigung und der tatsächlichen Bestellung bzw. Ausführung einzelner Positionen mehr als 3 Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachweislich gestiegene Material- oder Beschaffungskosten für die betroffenen Positionen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über eine solche Anpassung vorab in Textform informieren. Bei Verbraucherverträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von weniger als 4 Monaten ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen (§ 309 Nr. 1 BGB).

§ 5 Ausführungsfristen und Verzögerungen

Verbindliche Ausführungs- und Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Im Übrigen genannte Termine sind unverbindliche Richtwerte.

Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Materialengpässen, behördlicher Anordnungen, witterungsbedingter Einschränkungen, Personalausfall, Erkrankung, Ausfall von Subunternehmern oder vergleichbaren vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Verzögerungen, die auf einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen (§ 6), berechtigen den Auftragnehmer ebenfalls zur entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist sowie zum Ersatz hierdurch entstehender Mehrkosten.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und dessen Subunternehmern rechtzeitig ungehinderten Zugang zur Baustelle einschließlich der erforderlichen Zugangswege bereit und sorgt für einen geräumten, für die Ausführung geeigneten Zustand der Arbeitsbereiche.

Der Auftraggeber stellt Strom- und Wasseranschluss in unmittelbarer Nähe der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Unterlagen, behördlichen Genehmigungen (z. B. für statische Eingriffe, Türverbreiterungen) sowie Zugangsdaten rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Verfügung zu stellen.

Bei Beantragung von Fördermitteln (z. B. KfW) obliegt die Beantragung, Abwicklung und Bewilligung ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht gewährte, gekürzte oder zurückgeforderte Fördermittel.

Verzögerungen, Mehraufwände und Mehrkosten, die aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Gesamtverantwortung für die vertragsgemäße Ausführung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 8 Stornierung und Kündigung durch den Auftraggeber

Erfolgt eine Stornierung nach Auftragsbestätigung oder nach Beginn der Leistungsausführung, kann der Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten (einschließlich Material, Arbeitszeit, Planung, Subunternehmerkosten) abrechnen. Alternativ kann der Auftragnehmer ohne Einzelnachweis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % der vereinbarten Gesamtauftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

Wurden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits projektbezogene Produkte bestellt (insbesondere Badmöbel, Heizungskomponenten, Sanitärobjekte, Fliesen oder sonstiges Sonderzubehör), sind zusätzlich zur Pauschale nach Abs. 1 50 % der jeweiligen Bestellkosten zu erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware bereits geliefert wurde oder anderweitig verwendet werden kann.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Werkvertragsrecht, §§ 633 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen, damit eine zeitnahe Prüfung und Nachbesserung möglich ist. Dies berührt nicht die gesetzliche Verpflichtung, auch später erkennbare (verdeckte) Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach zweimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber mindern, vom Vertrag zurücktreten oder – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Schadensersatz verlangen.

Silikonfugen unterliegen als Verschleißteile keiner Gewährleistung und sind bauseits regelmäßig zu pflegen bzw. bei Bedarf zu erneuern.

Für Mängel, die auf vom Auftraggeber gestellten Materialien, Vorleistungen Dritter (soweit nicht vom Auftragnehmer beauftragt) oder auf nicht fachgerechter Nutzung nach Abnahme beruhen, wird keine Gewährleistung übernommen.

§ 10 Abnahme

Die Abnahme der Leistungen erfolgt grundsätzlich durch gemeinsames, schriftliches Abnahmeprotokoll.

Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung 14 Kalendertage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen, sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt und der Auftragnehmer den Auftraggeber zu Beginn der Frist auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung in Gebrauch (z. B. Nutzung des Bades), ohne die Abnahme förmlich zu erklären oder wesentliche Mängel zu rügen, gilt dies als starkes Indiz für eine konkludente Abnahme.

Bei Projekten mit mehreren voneinander abgrenzbaren Leistungsbereichen (z. B. Hauptbad und Gästebad) kann eine Teilabnahme für einzelne, in sich abgeschlossene Bereiche vereinbart werden. Die Teilabnahme setzt die Fristen nach Abs. 2 für den jeweils abgenommenen Bereich gesondert in Gang und lässt die Gewährleistungsfrist für diesen Bereich mit der Teilabnahme beginnen.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden, die durch Handlungen Dritter (z. B. nicht vom Auftragnehmer beauftragte Gewerke) verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Sicherheitseinbehalt / Gewährleistungsbürgschaft

Ein Sicherheitseinbehalt oder eine Gewährleistungsbürgschaft wird nur gewährt, sofern dies ausdrücklich im Angebot oder Auftrag schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Einbehalt eines Teils der Vergütung über die Abnahme hinaus.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und verbaute Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rückgabe bzw. bei bereits verbauten Gegenständen angemessenen Wertersatz zu verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 14 Bildmaterial und Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Foto- und Videoaufnahmen der Baustelle (ohne erkennbare Personen und ohne Angabe der vollständigen Adresse) zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter [badraum-sanierung.de/datenschutz] abrufbar.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: Juli 2026